Alle Personen, die ihr Asylverfahren durchlaufen haben, bekommen keine Leistungen mehr nach dem AsylbLG vom LAF. Sie wechseln zum Jobcenter. Dafür müssen sie eigenständig einen Antrag im Jobcenter abgeben - zeitnah! Sofern der Haushaltsvortand für mind. 3 Stunden täglich erwerbstätig sein KÖNNTE, wird ein Antrag nach SGB 2 gestellt (siehe Ablauf unten). Wäre es dem Haushaltsvorstand nicht möglich erwerbstätig zu sein, auf Grund gesundheitlicher o.ä. Einschränkungen, werden Leistungen nach SGB 12 beantragt.
- Im LAF die Abmeldung abholen, dass Leistungen vom LAF eingestellt werden (ohne Termine, Vorsprache im ICC) - Rentenversicherungsnummer für alle beantragen (Rentenversicherung, Knobelsdorffstraße 92, 14059 Berlin) (ohne Terminvergabe- relativ unkompliziert, RV-Nummer wird direkt mitgegeben) - Kindergeld beantragen (Familienkasse, Charlottenstr. 90, 10969 Berlin), Antrag vorher ausfüllen: http://www.kindergeld.org/formulare.html - Hauptantrag für SGB 2-Leistungen ausfüllen: http://www.hartziv.org/formulare.html - Sämtliche Anhänge ausfüllen, die zutreffen, u.a. KdU, EK, VM, SV, bei Kindern: WEP, KI - Alle Anträge unterschreiben! - Antrag im richtigen Jobcenter persönlich abgeben (eigene Wohnung: JC im Bezirk; Wohnheim: JC nach Geburtsmonat)