o sofort nach Erhalt des Protokoll, dies kontrollieren und korrigieren bzw. vorsichtig formuliert darum bitten: „Ich stelle richtig ...“; sonst kann ein späterer Nachtrag als gesteigertes Interesse gewertet werden > im Zweifel Asylverfahrensberatung einschalten
o im Besten Fall kontrolliert der/die Mitarbeiter/in der Asylverfahrensberatungsstelle mit der Person das Protokoll, die auch auf die Anhörung vorbereitet hat
o Flüchtlingsrat erstellt derzeit (Stand Dezember 2016) eine Liste über Beratungsstellen, NGOs und Initiativen in Berlin, die auf die Asylanhörung vorbereiten