Thema von Katja im Forum Wohnungsangebote / -suche
Wie funktioniert die Wohnungssuche in Berlin? Was ist bei einer Wohnungsbesichtigung zu beachten? Welche Wohnung kann ich anmieten? usw.
Am 19.01.17 fand ein Workshop von Katharina Stökl (InteraXion) im Hofhaus zu diesen Fragen statt. Mit Hilfe der Integrationslotsen wurde der Vortrag auf arabisch übersetzt. Hier findet ihr das Handout von der Veranstaltung auf arabsich und deutsch: http://imgur.com/a/nKSJn
Für weiterführende Beratungen findet ihr Katharina Stökl mittwochs im Hofhaus Friedrichshagen oder unter interaxion@offensiv91.de
Thema von Katja im Forum Ehrenamtsveranstaltung...
Gewaltfreie Kommunikation im interkulturellen Kontext
aus der Reihe "Qualifiziert engagiert mit Geflüchteten" vom DBWO Referentin: Janne Ellenberger, Trainerin für Gewaltfreie Kommunikation WANN: Donnerstag, 27.04.2017, 18.00-21.00 Uhr WO: Flüchtlingskirche, Berlin-Kreuzberg
Thema von Katja im Forum Ehrenamtsveranstaltung...
Umgang mit Trauma und Flucht in der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten
aus der Reihe "Qualifiziert engagiert mit Geflüchteten" vom DWBO Referent: Dr. Boris Friele, Psychologe aus dem Zentrum ÜBERLEBEN (ehemals Behandlungszentrum für Folteropfer) WANN: Donnerstag, 23.03.2017, 18.00-21.00 Uhr WO: Flüchtlingskirche, Berlin-Kreuzberg
Diese hilfreichen Erläuterungen von Claudius Voigt (Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung) zum aktuellen Stand der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Zum 1. Januar 2017 ist neu die Möglichkeit zur Verpflichtung zum Integrationskurs für einige Leistungsberechtigte nach AsylbLG in Kraft getreten. Dies betrifft • Asylsuchende aus den "TOP-5-Staaten" (Syrien, Iran, Eritrea, Irak, Somalia), • Personen mit einer Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (dies sind nach Auskunft der Bundesregierung lediglich knapp zwei Prozent aller Geduldeten) sowie • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, die noch dem AsylbLG unterliegen.
Die Möglichkeit zur Verpflichtung gilt auch für Leistungsbeziehende nach § 2 AsylbLG. Die Verpflichtung darf jedoch nur ausgesprochen werden an volljährige, erwerbsfähige aber nicht erwerbstätige Personen, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Es wird eine Leistungskürzung nach § 1a Abs. 2 AsylbLG verhängt, wenn sie sich weigern, einen "für sie zumutbaren Integrationskurs aus von ihnen zu vertretenen Gründen aufzunehmen oder ordnungsgemäß am Integrationskurs teilzunehmen". Es darf jedoch keine Leistungskürzung verhängt werden, wenn: • keine schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen erfolgt ist, oder • sie wegen Erwerbsminderung, Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zum I-Kurs in der Lage sind, oder • sie ein der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 35 des Sechsten Buches) entsprechendes Lebensalter erreicht oder überschritten haben, oder • soweit dadurch die geordnete Erziehung eines Kindes gefährdet würde, oder • dies wegen Pflichten durch die Führung eines Haushalts oder die Pflege eines Angehörigen nicht zumutbar ist, oder • die Person eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt oder aufgenommen hat, oder • sie den Grund nicht zu vertreten hat (z.B.: es gibt gar keinen freien Platz), oder • ein anderer wichtiger Grund dargelegt und nachgewiesen wird.
Unabhängig davon widerspricht eine Leistungskürzung stets den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Für Asylsuchende ist eine Kürzung außerdem europarechtswidrig, da Art. 20 Abs. 1 Aufnahme-RL eine abschließende Aufzählung von Kürzungstatbeständen beinhaltet. Die Ablehnung einer „Sonstigen Maßnahme zur Integration“ zählt nicht dazu. Gegen eine Leistungskürzung sollten daher stets Rechtsmittel (Widerspruch und Eilantrag beim Sozialgericht) eingelegt werden.
Diese hilfreichen Erläuterungen von Claudius Voigt zum aktuellen Stand der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ein paar Hinweise dazu: 1. Die Höhe der AsylbLG-Regelsätze bleibt bis auf weiteres unverändert wie 2016. Erst mit (dem bislang nicht absehbaren) Inkrafttreten der Gesetzesänderungen werden die Regelbedarfe geändert, wobei die dann geltenden Regelungen im Detail noch unklar sind. Es bleibt also zunächst hierbei:
2. Personen, die keine Partner*innen sind, aber gemeinsam in einem Zimmer (z. B. einer Gemeinschaftsunterkunft) leben, müssen jeweils in Regelbedarfsstufe 1 eingeordnet werden. Hier ist jede einzelne Person als "alleinstehend" zu bewerten. Falls dennoch Zimmergenoss*innen in einer Landeseinrichtung oder anderen Gemeinschaftsunterkunft in Regelbedarfsstufe 2 oder 3 eingeordnet werden sollten, sollten dagegen Rechtsmittel eingelegt werden. Die vom Bundestag geplante "sozialrechtliche Zwangsverpartnerung" allein stehender, aber gemeinsam wohnender Erwachsener in Gemeinschaftsunterkünften (also Zuordnung zur RS 2) ist vom Bundesrat abgelehnt worden und somit nicht in Kraft getreten.
3. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müssen auch weitere haushaltsangehörige Erwachsene normalerweise der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet werden (z. B. BSG, Urteil vom 23. Juli 2014, B 8 SO 14/13 R). Diese Entscheidung ist auf die Systematik des AsylbLG übertragbar. Es ist daher wohl auch im AsylbLG nicht mehr zulässig, haushaltsangehörige Erwachsene (z. B. volljährige Kinder) der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen, sondern sie müssen grundsätzlich in RS 1 einsortiert werden. Die vom Bundestag geplante ausdrückliche Zuordnung von unter 25jährigen erwachsenen Kindern im Haushalt der Eltern zur Regelbedarfsstufe 3 ist bislang nicht in Kraft getreten, somit fehlt es einer Rechtsgrundlage hierfür.
Thema von Katja im Forum Ehrenamtsveranstaltung...
Die Freie Universität Berlin bietet im Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im ersten Quartal noch einige kostenlose Schulungen für ehrenamtliche Sprachbegleiter*innen an bzw. Menschen, die vielleicht in Zukunft in der ehrenamtlichen Sprachbegleitung von geflüchteten Menschen tätig werden wollen.
Inhaltlich werden die Basics der Vermittlung des Deutschen als Fremdsprache bearbeitet. - Grammatikvermittlung/typische Grammatikthemen der Anfängerstufe - Grundlegendes zur Methodik und Didaktik des Deutschen als Fremdsprache - Aufgaben und Übungstypen - Fehler und ihre Korrektur - Aussprachelehre - Analphabetismus - die typischen Herkunftssprachen geflüchteter Menschen
Wo und wann? K10 – 14.01 und 21.01, samstags, 9-17 Uhr – FU Berlin, Rostlaube* K11 – 28.01/04.02, samstags, 9-17 Uhr – FU Berlin, Rostlaube* K13 – 10.02/17.02, freitags, 9-17 Uhr – Sprachmafia, Neukölln K14 – 11.02/18.02, samstags, 9-17 Uhr – FU Berlin, Rostlaube* K15 - 17.03/18.03, (Kompaktkurs fr/sa) 9-17 Uhr – Sprachmafia, Neukölln
Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie diesbezügliche Gesetzesänderungen
Referentin: Barbara Wessel, Rechtsanwältin im Aufenthalts- und Asylrecht aus der Reihe "Qualifiziert engagiert mit Geflüchteten" vom DWBO WANN: Donnerstag, 16.02.2017, 18.00-21.00 Uhr WO: Flüchtlingskirche in Berlin-Kreuzbgerg
Thema von Katja im Forum Ehrenamtsveranstaltung...
Die Freie Universität Berlin bietet im Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im ersten Quartal noch einige kostenlose Schulungen für ehrenamtliche Sprachbegleiter*innen an bzw. Menschen, die vielleicht in Zukunft in der ehrenamtlichen Sprachbegleitung von geflüchteten Menschen tätig werden wollen.
Inhaltlich werden die Basics der Vermittlung des Deutschen als Fremdsprache bearbeitet. - Grammatikvermittlung/typische Grammatikthemen der Anfängerstufe - Grundlegendes zur Methodik und Didaktik des Deutschen als Fremdsprache - Aufgaben und Übungstypen - Fehler und ihre Korrektur - Aussprachelehre - Analphabetismus - die typischen Herkunftssprachen geflüchteter Menschen
Die Termine können Sie ebenfalls dem Flyer entnehmen – insbesondere bei der kommenden Schulung am 14.01/21.01 gibt es noch freie Plätze! Vielleicht für Kurzentschlossene interessant. Wo und wann? K10 – 14.01 und 21.01, samstags, 9-17 Uhr – FU Berlin, Rostlaube* K11 – 28.01/04.02, samstags, 9-17 Uhr – FU Berlin, Rostlaube* K13 – 10.02/17.02, freitags, 9-17 Uhr – Sprachmafia, Neukölln K14 – 11.02/18.02, samstags, 9-17 Uhr – FU Berlin, Rostlaube* K15 - 17.03/18.03, (Kompaktkurs fr/sa) 9-17 Uhr – Sprachmafia, Neukölln
o sofort nach Erhalt des Protokoll, dies kontrollieren und korrigieren bzw. vorsichtig formuliert darum bitten: „Ich stelle richtig ...“; sonst kann ein späterer Nachtrag als gesteigertes Interesse gewertet werden > im Zweifel Asylverfahrensberatung einschalten
o im Besten Fall kontrolliert der/die Mitarbeiter/in der Asylverfahrensberatungsstelle mit der Person das Protokoll, die auch auf die Anhörung vorbereitet hat
o Flüchtlingsrat erstellt derzeit (Stand Dezember 2016) eine Liste über Beratungsstellen, NGOs und Initiativen in Berlin, die auf die Asylanhörung vorbereiten
Thema von Katja im Forum Die erste eigene Krank...
Krankenkasse beim Übergang LAF zu Jobcenter
o Grundsätzlich werden Personen im SGB 2-Bezug in ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse weiterversichert bzw. beim Wechsel vom LAF kann das zuständige Jobcenter die Wahl treffen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit bei fristgerechter Kündigung eine andere Krankenkasse zu wählen (sofern diese einen annimmt). o Für den Fall, dass beide Ehegatten ALG II beziehen sollten, wird in der Regel derjenige pflichtversichert, der die Leistung beantragt hat. Alle weiteren Familienmitglieder werden mitversichert über die Familienversicherung. o Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse ist dem zuständigen Jobcenter umgehend vorzulegen.
o Der Behandlungsschein muss bei der gewünschten Kasse angefordert werden, solange bis die Karte da ist --> dafür reicht eine Bestätigung des Jobcenters, dass die Person im Jobcenter angemeldet ist. o DAK schickt Krankenkassenschein per Post zu; TK schickt direkt ein FAX an den Arzt; bei der AOK muss wohl länger gewartet werden (Stand Dez. 2016)
Das Kindergeld wird bei der Familienkasse Mitte beantragt. Hierfür kann der Haushaltsvorstand persönlich, ohne Termin, zu den regulären Öffnungszeiten hingehen. Das Kindergeld muss zeitgleich zum SGB 2-Antrag beantragt werden. Der Antrag gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kinder über 18 Jahren (z.B. schulische Ausbildung). Bitte hierfür die Voraussetzungen beachten.
Adresse: Familienkasse, Charlottenstr. 90, 10969 Berlin
Thema von Katja im Forum Beantragung Leistungen...
Antrag von SGB 2 Leistungen (ALG 2) im Jobcenter
Alle Personen, die ihr Asylverfahren durchlaufen haben, bekommen keine Leistungen mehr nach dem AsylbLG vom LAF. Sie wechseln zum Jobcenter. Dafür müssen sie eigenständig einen Antrag im Jobcenter abgeben - zeitnah! Sofern der Haushaltsvortand für mind. 3 Stunden täglich erwerbstätig sein KÖNNTE, wird ein Antrag nach SGB 2 gestellt (siehe Ablauf unten). Wäre es dem Haushaltsvorstand nicht möglich erwerbstätig zu sein, auf Grund gesundheitlicher o.ä. Einschränkungen, werden Leistungen nach SGB 12 beantragt.
- Im LAF die Abmeldung abholen, dass Leistungen vom LAF eingestellt werden (ohne Termine, Vorsprache im ICC) - Rentenversicherungsnummer für alle beantragen (Rentenversicherung, Knobelsdorffstraße 92, 14059 Berlin) (ohne Terminvergabe- relativ unkompliziert, RV-Nummer wird direkt mitgegeben) - Kindergeld beantragen (Familienkasse, Charlottenstr. 90, 10969 Berlin), Antrag vorher ausfüllen: http://www.kindergeld.org/formulare.html - Hauptantrag für SGB 2-Leistungen ausfüllen: http://www.hartziv.org/formulare.html - Sämtliche Anhänge ausfüllen, die zutreffen, u.a. KdU, EK, VM, SV, bei Kindern: WEP, KI - Alle Anträge unterschreiben! - Antrag im richtigen Jobcenter persönlich abgeben (eigene Wohnung: JC im Bezirk; Wohnheim: JC nach Geburtsmonat)
Thema von Katja im Forum Beantragung Leistungen...
Nachfolgend ist eine Zusammenfassung der Ehrenamtsveranstaltung "Übergang vom LAF (ehem. LAGeSo) zum Jobcenter" vom 17.10.2016 im Hofhaus
Ehrenamtsveranstaltung: Übergang vom LAF zum Jobcenter (JC) 17.10.2016
Wie hoch sind die Leistungen? - Nach 15 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet erhöhen sich Asylbewerberleistungen auf die Höhe von SGB II-Leistungen, „aufhalten“ = Grenzübertritt/Registrierung gemäß § 2 I AsylblG - Person bezieht weiterhin Leistungen nach AsylblG (Zuständigkeit bleibt bei LAF) - Kein automatischer Wechsel zu Jobcenter, weil in SGB II gibt es umfangreichere Leistungen
Leistungsberechtigte nach § 7 SGB II - Sowie Person Aufenthaltstitel bekommt, wechselt sie zu SGB II oder SGB XII - SGB II, wenn „Erwerbsfähigkeit“ gegeben ist (täglich mindestens 3 Stunden arbeiten können, es zählt nur die Fähigkeit) - Keine Fähigkeit zur Erwerbsfähigkeit, dann Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung)
Antragsstellung nach § 37 SGB II - Gilt rückwirkend für den Monat, in dem Antrag gestellt wird, nicht monatsübergreifend - Leistungen von LAF werden bis Ende des bewilligten Zeitraums gezahlt, Rückrechnung geschieht im internen Austausch JC und LAF - Zuständigkeit: o Eigene Wohnung: JC aus eigenem Bezirk o GU: Zuständigkeitsregelung nach Geburtsmonat von Haushaltsvorstand - Einstellungsbescheid von LAF für Antragsstellung im JC benötigt, kann auch nachgereicht werden
Regelleistungen - Regelsatz + Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (gem. § 22 SGB II) + Krankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung kann frei gewählt werden – sofern sie einen annimmt
Mehrbedarfe nach § 21 SGB II - Besondere Gruppen haben Anspruch auf Mehrbedarf, z.B. Schwangere, Alleinerziehende, besondere Ernährung (nicht Diabetes), Behinderung nach SGB III - § 21 VI SGB II: besondere Bedarfe, die nicht extra aufgeführt, aber laufend und unabweisbar sind ? individuelle Situation der Klienten betrachten, nur der Klient selber kann wissen, was sein besonderer Bedarf ist
Abweichende Leistungen § 24 SGB II - Ersteinrichtung für Wohnung, meist Pauschale - Rundschreiben Nr. 5/2011 Senat Soziales (https://www.berlin.de/sen/soziales/berli...hr/2011_05.html) - Belege für Einrichtung behalten, müssen je nach Sachbearbeiter nachgewiesen werden, nicht genutzte Pauschalen können zurückgefordert werden
Bildung und Teilhabe § 28 SGB II - Beantragung von finanzieller Unterstützung für Schulmaterial, Kita, Nachhilfe, Mittagsverpflegung, etc.
Hinzuverdienst/ zu berücksichtigendes Einkommen §§ 11 ff. SGB II - Freibetrag von 100 Euro - Von jeden weiteren 100 Euro dürfen 10 % behalten werden, der Rest wird angerechnet
Weitere Informationen zu Miethöhen und Zuständigkeiten der Jobcenter nach Geburtsmonat sind in folgendem Skript zu finden: Georg Classen (2016): Eine Unterkunft für Geflüchtete beantragen. Flüchtlingsrat Berlin
Thema von Katja im Forum Ehrenamtsveranstaltung...
Das Deutsche Rote Kreuz bietet dieses Jahr noch kostenlose Weiterbildungen und Workshops an für Menschen die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren. Wenn ihr eine der Veranstaltungen besuchen möchtet, meldet euch bitte unter der angegebenen E-Mailadresse an. Eventuelle Fragen richtet ihr bitte auch an dieselbe E-Mailadresse.
Erste Hilfe Kurse
Datum: Sonntag 13. November oder Samstag 10. Dezember 2016, jeweils 9.00-17.30 Uhr
Dieser Kurs soll euch praxisorientiert beibringen, wie ihr in Notfallsituationen zu handeln habt. Der Lehrgang dient zur Erlernung oder Auffrischung von Wissen und eignet sich unter anderem auch für Führerscheinanwärter, Rettungsschwimmerschein oder sonstige Aktivitäten, für die ihr einen Erste Hilfe Kurs nachweisen müsst.
Lehrgangsinhalte sind unteranderem: Helfen bei Unfällen, Versorgung eines Betroffenen mit Verbänden, Wiederbelebung.
Ort: DRK Müggelspree Aus- und Fortbildungszentrum, Weitlingstr. 2, 10317 Berlin
Anmeldung bitte an Hartmut Zick (Ehrenamtskoordinator DRK Ruschestraße) zick@nothilfe.drk-mgs.de
Workshop: Argumentation- und Handlungsmöglichkeiten gegen rassistische und rechtsextreme Parolen und Sprüche
Datum: Samstag 10. Dezember 10.00-14.00 Uhr oder Freitag 16. Dezember 15.00-19.30 Uhr
Rassistische und rechtsextreme Sprüche lösen oftmals Unsicherheiten über das „richtige“ Verhalten und notwendige Reaktionen aus. Wer ihnen wirksam begegnen will, sollte inhaltlich gewappnet sein, die Situation adäquat einschätzen können und sich seiner eigenen Möglichkeiten und Grenzen bewusst sein.
Das Argumentationstraining will inhaltliches und methodisches Handwerkszeug zum angemessenen Umgang zur Verfügung stellen und dadurch die Verhaltenssicherheit der Teilnehmer_innen stärken. Es werden Gegenargumente zu Sprüchen wie „Muslime passen nicht hierher “ oder „Ausländer nehmen uns die Arbeitsplätze weg“ erarbeitet. Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmer_innen werden Handlungsmöglichkeiten diskutiert und im Rollenspiel erprobt.
Die beiden Dozenten sind Manja Kasten und Ulf Bünermann von der Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR).
Einladung zum Workshop :**Alles Kultur, oder was?** Am Samstag den 03.12.16 von 10:00 bis 17:00 Uhr Im Familien- und Begegnungszentrum Besenbinderstraße 2 (Altglienicke Kirche) in 12524 Berlin.
Der Workshop ist kostenfrei und richtet sich an Menschen, die Haupt- oder Ehrenamtlich in der Arbeit mit geflüchteten Menschen tätig sind.
Zum Inhalt: Viele Menschen reagieren zurzeit verunsichert im Umgang mit Menschen aus sogenannten „anderen Kulturen“. In dem Workshop wollen wir uns kritisch mit dem Begriff “Kultur” befassen. Wir wollen eigene Erwartungen, Annahmen, Vorurteile und Rassismen im Kontext eurer Unterstützungsarbeit hinterfragen und uns mit “interkulturellen Irritationen” und Verunsicherungen, die ihr in eurer Arbeit erlebt, auseinandersetzen. Der Workshop gibt Raum für Reflexion und Austausch. Basierend auf euren Erfahrungen wollen wir Handlungsoptionen für eine vorurteilsbewusste und rassismuskritische Unterstützungsarbeit entwickeln. In der Mittagspause wird es einen Imbiss geben. Eine Anmeldung ist erforderlich. Anmeldung bitte unter: altglienicke.hilft@gmail.com
Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme und angeregte Gespräche.
Thema von Katja im Forum Ehrenamtsveranstaltung...
Das Deutsche Rote Kreuz bietet dieses Jahr noch kostenlose Weiterbildungen und Workshops an für Menschen die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren. Wenn ihr eine der Veranstaltungen besuchen möchtet, meldet euch bitte unter der angegebenen E-Mailadresse an. Eventuelle Fragen richtet ihr bitte auch an dieselbe E-Mailadresse.
Erste Hilfe Kurse
Datum: Sonntag 13. November oder Samstag 10. Dezember 2016, jeweils 9.00-17.30 Uhr
Dieser Kurs soll euch praxisorientiert beibringen, wie ihr in Notfallsituationen zu handeln habt. Der Lehrgang dient zur Erlernung oder Auffrischung von Wissen und eignet sich unter anderem auch für Führerscheinanwärter, Rettungsschwimmerschein oder sonstige Aktivitäten, für die ihr einen Erste Hilfe Kurs nachweisen müsst.
Lehrgangsinhalte sind unteranderem: Helfen bei Unfällen, Versorgung eines Betroffenen mit Verbänden, Wiederbelebung.
Ort: DRK Müggelspree Aus- und Fortbildungszentrum, Weitlingstr. 2, 10317 Berlin
Anmeldung bitte an Hartmut Zick (Ehrenamtskoordinator DRK Ruschestraße) zick@nothilfe.drk-mgs.de
Workshop: "psychischer Arbeitsschutz"
Datum: Samstag 26.11.2016; 10.30-17.30 Uhr
Am Samstag den 26.11. findet von 10:30 - 17:30h ein Workshop zum Umgang mit traumatisierten Menschen statt.
Sekundärtraumatisierung kann durch den Kontakt mit bereits entstandenen Traumata entstehen. Die Symptome sind hierbei ähnlich wie bei den primär Traumatisierten. Hier vor Ort werdet ihr immer wieder mit belasteten Menschen in Kontakt kommen. Da ist es für Euch Helfer wichtig zu wissen, wie ihr einem Sekundärtrauma vorbeugen könnt.
Der Workshop wird von Tatjana Quast und Dagmara Lutoslawska geleitet. Beide haben viel Erfahrung in der Arbeit und im Umgang mit traumatisierten Menschen und sind ehrenamtlich beim Kriseninterventionsteam (KIT) des Roten Kreuzes engagiert.
Deeskalation – Umgang mit Gewalt und Aggression Als Ehrenamtliche / r in der Flüchtlingshilfe sind Sie durch den stetig wechselnden Kontakt verschiedener Individuen auch heiklen Konversationen und Situationen ausgesetzt. In diesem Seminar lernen Sie, bei aggressivem Verhalten eigene Verhaltensweisenund Emotionen zu reflektieren und zu steuern, um souverän und konstruktiv deeskalierend handeln zu können. Freitag, 25.11.2016, 14.00 – 19.00 Uhr Ort: Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V., Residenzstraße 90, 13409 Berlin Referenten: Team von Gangway e.V./Anti-Gewalt-Trainer/innen und Deeskalationstrainer/innen Email: s.aka@caritas-berlin.de